Bei den Kosten kann man im Durchschnitt mit folgenden Werten rechnen:

  • 30 € Gebühr Zulassungsstelle
  • 12,60 Gebühr Wunschkennzeichen
  • 5 € Feinstaubplakette
  • 25 bis 40 € 1 Paar Kennzeichen
  • 25 bis 30 € Zulassungsservice

Macht zusammen ca. 100 bis 120 €

Auto ummelden, Ummeldung, Halterwechsel

 

Wird ein Auto verkauft, dann muß es innerhalb von 2 Wochen auf den neuen Halter umgemeldet werden. Alternativ kann es auch vorübergehend Stillgelegt werden. Dabei kann man sich vorher überlegen, ob man die alten Kennzeichen behalten will. Bei neuen Kennzeichen kann man sich für einen Aufpreis von 10,20 € sogar ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Vorausgesetzt, dass Kennzeichen ist noch nicht vergeben.

 

Auto ummelden nach Umzug

Zieht der Halter in einen anderen Landkreis, dann muß das Auto im neuen Landkreis umgemeldet werden. Der Halter kann seine alten Kennzeichen behalten oder sich neue Kennzeichen zuteilen lassen. Bei Umzug innerhalb eines Landkreises wird nur eine Adressänderung durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen beim Auto  abmelden.

Bei der Abmeldung ( vorübergehende Stillegung ) werden nur die Kennzeichen und der Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil I ) benötigt.

Welche Unterlagen werden beim Auto anmelden benötigt

Beim Auto anmelden ( Ummeldung oder Neuzulassung )

  • KFz.-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papiere)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für Kfz.-Steuer,
  • eine Zulassungsvollmacht, wenn ein Dritter das Fahrzeug anmelden soll,
  • Ausweiskopie des Halters,
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung und wenn vorhanden, ein aktueller Handelsregisterauszug,
  • eine EVB-Nummer von der Autoversicherung

und optional ein vorher reserviertes Kennzeichen.

Beim Auto ummelden werden die gleichen Unterlagen wie bei der Neuzulassung benötigt. Zusätzlich noch der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und eine eventuell neuere Hauptuntersuchung. Kennzeichen, wenn man neue möchte.

Vollmacht Auto anmelden oder ummelden

Wenn ein anderer als der Halter das Fahrzeug anmelden soll, dann benötigt dieser eine Vollmacht. Diese Vollmacht, auch Zulassungsvollmacht genannt, existiert in vielen verschiedenen Ausführungen. Fast jede Zulassungsstelle hat sich selbst so eine Zulassungsvollmacht entworfen und besteht auf diese spezielle Vollmacht.

SEPA Einzugsermächtigung für Kfz.-Steuer, SEPA-Mandat

Die Kfz.-Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt berechnet und von der Bundeskasse abgebucht. Die Erlaubnis erteilt man mit der Einzugsermächtigung. Wenn Kontoinhaber und Halter nicht gleich sind, müssen beide unterschreiben. Meist wird auch noch eine Ausweiskopie vom abweichenden Kontoinhaber benötigt.

EVB-Nummer, elektronische Versicherungsbestätigung

Die EVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Autoversicherung. Ihre Autoversicherung sendet der Kfz-Zulassungsstelle bei Eingabe der EVB-Nummer Ihren Namen, Anschrift, Fahrzeugart, Versicherungsumfang. Bei Abweichungen wird die Zulassung verweigert.

 Ausweis des Halters

Der Ausweis muß gültig sein. Bei abgelaufenen Ausweis wird der Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung benötigt. In der Meldebestätigung bestätigt das Einwohnermeldeamt die alleinige Wohnung oder den Hauptwohnsitz. Es kann nur auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.